“Mit der Menschenwürde wäre es nicht zu vereinbaren, wenn der Staat das Recht für sich in Anspruch nehmen könnte, den Menschen zwangsweise in seiner ganzen Persönlichkeit zu registrieren und zu katalogisieren, sei es auch in der Anonymität einer statistischen Erhebung, und ihn damit wie eine Sache zu behandeln, die einer Bestandsaufnahme in jeder Beziehung zugänglich ist.” – Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 27, 1)
Also wenn wieder Fingerabdrücke in meinen Personalausweis sollen (wie bereits von 1933 bis 1945), wenn die Mautstellen auf den Autobahnen dann doch alle Kennzeichen speichern und gekoppelt mit öffentlichen Kameras ein Bewegungsprofil von mir erstellen, wenn die Polizei zentralisiert auf mein Passbild zugreifen darf und das ganze am besten gekoppelt mit den Gesundheitsdaten auf der neuen eCard ist (und es ja niemals korrupte Beamte gibt, die solche Informationen weiterverkaufen würden), wenn ein Bundestrojaner auf meinem System unbedingt sämtliche Dateien an ermittelnde Behörden verschicken will, da ja meine gesamte Festplatte verdächtig ist und Terroristen sicherlich alle ihre geheimen Pläne unverschlüsselt abspeichern, dann wundere ich mich, ob das ganze für Herrn Schäuble nicht einfacher wäre, wenn er mir gleich per Gesetz einige Kameras in die Wohnung und ins Autos hängen würde. Schließlich ist doch jeder Bürger ein potentieller Feind des deutschen Staates?
“Sogar wenn er allein ist, kann er nie sicher sein, ob er wirklich allein ist. Wo er auch sein mag, ob er schläft oder wacht, arbeitet oder ausruht, in seinem Bad oder Bett liegt, kann er ohne Warnung und ohne zu wissen, daß er beobachtet wird, beobachtet werden… Seine Freundschaften, seine Zerstreuungen, sein Benehmen gegen seine Frau und seine Kinder,…alles wird einer peinlich genauen Prüfung unterzogen.” – George Orwell
Ich hoffe (da mein Vertrauen in das Bundesverfassungsgericht recht groß ist), daß dieser Mann mit seinem Versuchen, Art. 79 Abs. 3 GG zu ignorieren, auf rechtlichem Wege gestoppt wird. Falls nicht, so ist mir als letztes Mittel gemäß Art. 20 Abs. 4 GG Gewalt erlaubt. Je kleiner die Schritte sind, desto weniger fallen sie dem betroffenen Volk auf. Manchmal wünschte ich, das deutsche Volk wäre ein kleines bißchen weniger obrigkeitshörig und ein bißchen mehr der Souverän, der seine Volksvertreter streng überwachen sollte, und nicht andersherum.